Regeln
Für den das Uniopenair 2012 gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Mit dem Erwerb der Karte wird das Einverständnis in die Bestimmungen erklärt.
1. Das Mitnehmen von Drogen, Tieren, Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen, sowie Glasgegenstände und pyrotechnische Gegenstände ist verboten. Verboten ist auch offenes Feuer.
2. Da wir unser Festival auch durch den Verkauf von Essen und Getränken finanzieren, darf keine eigene Verpflegung mit auf das Gelände genommen werden.
3. Wir bieten keinen Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Armbänder (oder Eintrittskarten) und nehmen auch keine Karten, die im Vorverkauf erstanden wurden, zurück.
4. Auf dem Gelände wird das Jugendschutzgesetz beachtet. Darüber hinaus sind folgende Einschränkungen zu beachten, die für alle Besucher zum Schutz von Minderjährigen gelten:
- 12 bis einschließlich 15 Jahren: Zutritt nur mit einem Elternteil
- 16 bis einschließlich 17 Jahren: Eintritt bis 24 Uhr. Ein Aufenthalt nach 24 Uhr ist nur im Beisein mindestens eines Elternteiles erlaubt. Wer ohne Elternteil kommt, muss am Eingang seinen Personalausweis abgeben. Um diese Vorgaben einzuhalten, wird unser Sicherheitspersonal Alterskontrollen vornehmen, deswegen werden alle Festivalbesucher gebeten, Personalausweise o.ä. mitzunehmen. Minderjährige müssen ihren Ausweis an der Kasse abgeben und beim Verlassen des Geländes dort wieder abholen. Formulare zur Erziehungsbeauftragung werden nicht akzeptiert.
5. Wir weisen darauf hin, dass Besucher, die auf dem Gelände gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn alkoholische Getränke an Personen abgegeben werden, an die dem Gesetz nach diese Getränke aufgrund des Alters nicht verkauft werden dürfen. Der Kartenpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet (auch nicht anteilig).
6. Für Schäden haftet der Veranstalter nicht. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin gilt der Ausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Haftungsausschluss ausgenommen.
7. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich Programmänderungen vor. Bei Programmänderungen entsteht kein Anspruch auf Erstattung (auch nicht anteilig) des Kartenpreises.
8. Bei Abbruch der Veranstaltung werden keine Kartenpreise erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Abbruch vom Veranstalter zu vertreten ist.
9. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
