Regeln2023-04-06T19:04:15+02:00

Regeln

Für das UniOpenAir 2023 gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Wir behalten uns Änderungen vor, bitte überprüft kurz vor dem Festival noch einmal diese Seite! Mit dem Erwerb der Karte wird das Einverständnis in die Bestimmungen erklärt.

0. Wir sind ein weltoffenes und tolerantes Festival mit Besucher aus vielen verschiedenen Ländern. Rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden sofort geahndet und haben den Verweis vom Festivalgelände zur Folge. Auch verbotene Symbole in jeglicher Form und rechte Musik sind auf dem Festival strengstens untersagt!

1. Das Mitnehmen von Drogen, Tieren, Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen, sowie Glasgegenstände und pyrotechnische Gegenstände ist verboten. Verboten ist auch offenes Feuer.

2. Da wir unser Festival auch durch den Verkauf von Essen und Getränken finanzieren, darf keine eigene Verpflegung mit auf das Gelände genommen werden. Auch das Mitbringen von Flaschen jeglicher Art auf das Festivalgelände ist untersagt.

3. Wir bieten keinen Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Armbänder (oder Eintrittskarten) und nehmen auch keine Karten, die im Vorverkauf erstanden wurden, zurück.

4. Gemäß der gesetzlichen Verordnung sind alle Gäste verpflichtet ihren Sitzplatz , den sie beim Betreten der Veranstaltung in ihrem Bereich wählen können, bis zum Ende der Veranstaltung beizubehalten und nicht zu wechseln.

5. Auf dem Gelände wird das Jugendschutzgesetz beachtet. Darüber hinaus sind folgende Einschränkungen zu beachten, die für alle Besucher zum Schutz von Minderjährigen gelten:

  • 0 bis einschließlich 11 Jahren: Zutritt nur mit einem Elternteil kostenlos.
  • 12 bis einschließlich 15 Jahren: Zutritt nur mit einem Elternteil.
  • 16 bis einschließlich 17 Jahren: Eintritt bis 24 Uhr. Ein Aufenthalt nach 24 Uhr ist nur im Beisein mindestens eines Elternteiles erlaubt. Wer ohne Elternteil kommt, muss am Eingang ein amtliches Ausweisdokument abgeben. Um diese Vorgaben einzuhalten, wird unser Sicherheitspersonal Alterskontrollen vornehmen, deswegen werden alle Festivalbesucher gebeten, Personalausweise mitzunehmen und freiwillig vorzuzeigen. Minderjährige müssen für den Geländezutritt ein ausweisendes Dokument an der Kasse abgeben und beim Verlassen des Geländes um 24 Uhr dort wieder abholen. Formulare zur Erziehungsbeauftragung werden nicht akzeptiert.

6. Wir weisen darauf hin, dass Besucher, die auf dem Gelände gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn alkoholische Getränke an Personen abgegeben werden, an die dem Gesetz nach diese Getränke aufgrund des Alters nicht verkauft werden dürfen. Der Kartenpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet (auch nicht anteilig).

7. Für Schäden haftet der Veranstalter nicht. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin gilt der Ausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Haftungsausschluss ausgenommen.

8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten des Geländes und der Aufenthalt auf dem Gelände barfuß nicht gestattet ist. Flip Flops sind hingegen dieses Jahr erlaubt.

9. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich Programmänderungen vor. Bei Programmänderungen entsteht kein Anspruch auf Erstattung (auch nicht anteilig) des Kartenpreises.

10. Bei Abbruch der Veranstaltung werden keine Kartenpreise erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Abbruch vom Veranstalter zu vertreten ist.

11. Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

12. Zum Schutz der Bild- und Tonrechte behält es sich Veranstalter vor, das Mitführen von Aufnahmegeräten auf das Festivalgelände einzuschränken.

13. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.